Erziehungsstellen

Erziehungsstellen sind eine differenzierte Unterbringungsform der stationären Jugendhilfe, in denen pädagogisch und traumapädagogisch ausgebildete Fachkräfte ein bis zwei Kinder oder Jugendliche im eigenen Wohnraum betreuen.

Lebensort für ein bis zwei Kinder

Die Erziehungsstelle mit ihren stabilen gleichbleibenden Bezugspersonen ermöglicht somit intensives und kontinuierliches pädagogisches und traumapädagogisches Arbeiten. Erst die kontinuierlichen Beziehungen ermöglichen ein nachhaltiges, soziales Lernen.

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlage der stationären Erziehungshilfe sind §§ 27 in Verbindung mit §§ 34 oder 35a SGB VIII. Im Einzelfall kann eine Aufnahme nach § 99 ff SGB IX erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Zielgruppe

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an jungen Menschen, die aufgrund ihres besonderen Bedarfes weder in ihrer Herkunftsfamilie noch in einem Gruppenkontext betreut werden können oder aufgrund ihres Alters einen familiären Betreuungskontext benötigen.

Aufgenommen werden Mädchen und Jungen im Alter von 0 – 14 Jahren.

Lage

Die Erziehungsstellen liegen dezentral um den Standort der Einrichtung im Nordwesten Deutschlands häufig in ländlicher und reizarmer Umgebung. Oft auch mit der Nähe zum Meer.

Es besteht eine sehr gute soziale Infrastruktur mit räumlicher Anbindung an Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen (Haupt-, Real-, Oberschulen, Gymnasien) Gesamtschulen, Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie berufsbildende Schulen.

Der Nordwesten bietet umfangreiche Freizeitmöglichkeiten von naturnahen Aktivitäten bis hin zu kulturellen Veranstaltungen jeglicher Art.
Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken sind umfangreich vorhanden.